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Regulatorische Informationen
Regulatorische Informationen für Kunden der SwissDirekt AG
1. Einleitung
Diese Seite enthält wichtige Informationen zum Bundesgesetz über Finanzdienstleistungen (FIDLEG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Sie spiegelt die Umsetzung durch die SwissDirekt AG in der aktuellen Organisationskultur sowie die aktuellen Dienstleistungen wider. Das FIDLEG hat zum Ziel, den Schutz der Anleger zu erhöhen und vergleichbare Standards für Finanzdienstleister zu schaffen. Für verschiedene Bereiche des neuen Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von bis zu zwei Jahren, d.h. das FIDLEG muss spätestens am 1. Januar 2022 vollständig umgesetzt sein. Das FIDLEG verlangt, dass Finanzdienstleister erweiterte Verhaltensregeln einführen und ihren Kunden umfassende Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Das neue Gesetz regelt unter anderem die Anforderungen an die Erbringung von Finanzdienstleistungen (Verhaltensregeln), an die interne Organisation der Finanzdienstleister (Organisation) und an das Angebot von Finanzinstrumenten (Produkttransparenz). Dieses Merkblatt soll die Kunden über die Umsetzung der neuen Regulierungsstandards wie Kundenklassifizierung, Interessenkonflikte, Entschädigungen, allgemeine Risiken und den Umgang mit Beschwerden informieren. Es dient ausschließlich zu Informationszwecken, wurde für regulatorische Zwecke erstellt und dient nicht zu Marketingzwecken. Sie stellt weder eine Aufforderung zum Erwerb einer Finanzdienstleistung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments dar. Die SwissDirekt AG richtet sich an professionelle und institutionelle Kunden und bietet ihre Dienstleistungen auch vermögenden Privatpersonen und deren Anlagestrukturen an, die als professionelle Kunden gelten wollen (Opting-out). Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der SwissDirekt AG gerne zur Verfügung.

2. Informationen SwissDirekt AG
Die SwissDirekt AG (nachfolgend "SD") ist ein Schweizer Vermögensverwalter im Sinne von Art. 24 Abs.. 1 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute. Sie ist in Zug domiziliert und wurde im Jahr 2003 gegründet. SD ist von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als Vermögensverwalterin bewilligt. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Laupenstrasse 27 CH-3003 Bern, Schweiz. info@finma.ch T: +41 31 327 91 00 www.finma.ch

3. Kundensegmentierung
Als Finanzdienstleister ist SD gesetzlich verpflichtet, seine Kunden einem der folgenden drei Kundensegmente zuzuordnen:
- Privatkunden
- Professionelle Kunden
- Institutionelle Kunden
SD kommt dieser Verpflichtung zur Kundensegmentierung bei der Eröffnung einer neuen Geschäftsbeziehung oder bei der Erbringung einer Finanzdienstleistung nach.

4. Finanzdienstleistungen
Der Zweck von SD ist die Vermögensverwaltung für in- und ausländische Kunden. SD bietet auch individuelle Anlageberatung und Family Office Dienstleistungen für Kunden in der Schweiz und im Ausland an. SD ist im Bereich des Angebots von Finanzinstrumenten tätig, wobei sich das Angebot hauptsächlich auf alternative Anlagen bezieht, die von AIM verwaltet werden. SD arbeitet auch mit externen Vermögensverwaltern unter der eigenen Marke zusammen.

5. Interessenkonflikt
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen kann es zu Interessenkonflikten zwischen den einzelnen Parteien kommen. SD hat geeignete Maßnahmen zum Schutz der Interessen seiner Kunden ergriffen und diese in internen Richtlinien festgelegt. SD nimmt im Allgemeinen keine Provisionen, Gebühren oder andere monetäre oder nicht-monetäre Vorteile von Dritten im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung oder Anlageberatung an. Falls SD ausnahmsweise solche Vorteile von Dritten zufliessen, werden diese innerhalb einer angemessenen Frist vollumfänglich an die von SD verwalteten Kunden weitergegeben. Bei diskretionären Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsmandaten werden solche Drittvergütungen ebenfalls an den Kunden weitergegeben. Nicht-monetäre Leistungen (z.B. Teilnahme an Seminaren und Konferenzen, Bildungsveranstaltungen usw.) können nur angenommen werden, wenn sie geringfügig sind und die Qualität der Dienstleistung erhöhen. Um die Unabhängigkeit der Anlageentscheidungen von SD zu gewährleisten und potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden, zahlt SD für alle Research-Dienstleistungen selbst. SD verfolgt generell einen Open-Universe-Ansatz und versucht, bei der Auswahl von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen. Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

6. Kosten im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen
Alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit den angebotenen Finanzdienstleistungen und -produkten sind in den jeweiligen Prospekten oder Verwaltungsvereinbarungen enthalten. Alle Dokumente sind bei SD kostenlos erhältlich. Für einzelne Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsmandate werden die mit der Finanzdienstleistung verbundenen Kosten in den jeweiligen Verträgen offengelegt.

7. Risikohinweise
Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Chancen und Risiken verbunden. Die mit dem Erwerb von Fondsanteilen verbundenen Risiken sind in den Fondsprospekten detailliert beschrieben. Bei den einzelnen Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsmandaten werden die Risiken im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang in den jeweiligen Verträgen offengelegt. Die mit den Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumenten verbundenen Risiken werden den Kunden jeweils vor Vertragsabschluss erläutert. Weitere detaillierte Informationen zu diesem Thema finden sich in der Broschüre "Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten" der Schweizerischen Bankiervereinigung (www.swissbanking.ch).

8. Beteiligung an und wirtschaftliche Beziehungen zu Dritten
Es bestehen keine wirtschaftlichen Verflechtungen des SD mit Dritten, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen zu einem Interessenkonflikt gegenüber den Kunden führen könnten.

9. Berücksichtigte Informationen über das Marktangebot
Bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen berücksichtigt SD sowohl Finanzinstrumente Dritter als auch Finanzinstrumente, die von ihr oder von mit ihr verbundenen Unternehmen verwaltet oder angeboten werden. Die Gesellschaft informiert ihre Kunden im Rahmen der jeweiligen Vertragsverhältnisse über die Verwendung solcher "eigenen" Finanzinstrumente gemäß Art. 10 Abs. 2 der Finanzdienstleistungsverordnung.

10. Ombudsstelle
Das FIDLEG will die Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Kunden und Finanzdienstleistern durch eine Ombudsstelle vorsehen. Aus diesem Grund hat sich die AIM der folgenden vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle angeschlossen: Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) Talstrasse 20 CH-8001 Zürich Schweiz T: +41 44 52 08 00

11. Kontakt
SwissDirekt AG
Industriestrasse 13A
CH-6300 Zug
Tel.: +41 (0)41 710 83 43
E-Mail: info@swissdirekt.com